Arbeiter wollen viel zu viel Lohn! Das sagt das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Das Institut gibt sich gerne wissenschaftlich und „objektiv“.
Ein Blick in die Texte der „Experten“ zeigt woher der Wind weht. Die Geldgeber des Instituts sind die Arbeitgeberverbände – also der Zusammenschluss der großen Konzerne. Anfang Dezember 2012 veröffentlichte das Institut eine „Studie“ zu den Lohnvorstellungen von Erwerbslosen, für die 1000 Arbeitslose, Schüler, Studenten und Nichterwerbstätige befragt wurden. Die befragten Arbeitslosen nannten einen Netto-Stundenlohn von 7,50 € als Minimum. Das entspricht bei einem Alleinstehenden einem Brutto-Stundenlohn von 11,- €. Das geht dem Institut zu weit! Es nennt diese Lohnvorstellung unrealistisch, optimistisch, ja geradezu abenteuerlich. Bei einer 30-Stunden-Woche käme man mit 7,50 € auf 900,- € netto. Bei einer Warmmiete von 600,- €, die in Großstädten durchschnittlich gezahlt werden muss, hätte man bei diesem abenteuerlichen Lohn Anspruch auf Hartz IV, denn er reicht für das „Abenteuer Leben“ nicht.
Doch den Damen und Herren von „der Wirtschaft“ ist das noch viel zu viel, obwohl die Lohnvorstellungen seit 2007 von 8,- € auf 7,50 gesunken sind. Das Institut fordert: „Die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit wird unter anderem davon abhängen, ob Arbeitslose ihre Lohnerwartungen stärker als bisher an die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes anpassen.“ Im Klartext: Die Löhne sollen noch weiter runter und wir sollen vom Jobcenter durch Sanktionen gezwungen werden, jeden Job anzunehmen und sei er noch so schlecht bezahlt.
Bundessozialgericht für Billiglohn
Dem hilft auch gerne das oberste Sozialgericht der Bundesrepublik nach. Das Bundessozialgericht entschied im Mai 2012, dass die Kürzung des ALG II für drei Monate bei einer Frau, die sich weigerte, einen Job anzunehmen, bei dem sie 5,37 € in der Stunde verdient hätte, rechtmäßig sei. Sie wollte nur das Ergebnis zwei anderer Bewerbungen abwarten – aber keine Gnade.
Es ist in der Tat abenteuerlich, wenn wir unsere Zukunft den „Experten“ des IW, den Damen und Herren der Arbeitgeberverbände und dem Bundessozialgericht überlassen – dann geht es immer weiter bergab mit den Löhnen und bergauf mit den Profiten.